
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
| LichtBlick-Strom - Aktuelle Nachrichten |
LichtBlick Ökostrom Nachrichten
20.06.2008 Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über Ökostrom von LichtBlick Hamburg, 12.6.2008: Zur aktuellen Ökostrom-Diskussion und den in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfen gegen LichtBlick nimmt LichtBlick wie folgt Stellung: 1. LichtBlick beschafft 100 % des prognostizierbaren Strombedarfs seiner Kunden in zertifizierter, regenerativer Qualität LichtBlick deckt den prognostizierbaren Strombedarf seiner Kunden zu 100 % in regenerativer Qualität. Dazu schließt LichtBlick Lieferverträge mit Betreibern regenerativer Kraftwerke ab, die den prognostizierbaren Bedarf aller LichtBlick-Kunden für jede ¼-Stunde eines Tages exakt bereitstellen. Dabei werden Effekte wie Kundenwachstum, jahreszeitliche Bedarfsschwankungen, Betriebsferien von Gewerbekunden und andere Sondereffekte (z. B. Fußball-Europameisterschaft) berücksichtigt. Der zukünftige Strombedarf eines Kunden ist grundsätzlich nicht exakt vorhersehbar, sondern muss prognostiziert werden. Die Prognosegenauigkeit verbessert sich, je mehr Kunden in einem Portfolio zusammengefasst werden. In großen Portfolios wie bei LichtBlick beträgt die Abweichung zwischen Prognose und tatsächlichem Verbrauch nur noch bis zu 2 Prozent. In kleineren Portfolios ist die Abweichung höher. Den Zertifizierern (TÜV und ok-power-Label) werden regelmäßig alle Lieferverträge und die an Endkunden gelieferten Energiemengen viertelstundengenau offengelegt. So ist es den Zertifizierern möglich, die Lieferqualität lückenlos für jede ¼-Stunde des Jahres zu prüfen und zu zertifizieren. Der hier beschriebene Umfang der Strombeschaffung bildete bisher die Grundlage der öffentlichen Diskussion. Die branchenweite Kommunikation der Stromherkunft und die gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung basieren bei allen Anbietern auf oben genannten Grundsätzen. Darüber hinaus existiert eine ganze Reihe von Marktmechanismen, die eine lückenlose Stromversorgung technisch erst möglich bzw. wirtschaftlich kalkulierbar machen. Diese Marktmechanismen beeinflussen den physikalischen Strommix eines Anbieters nur marginal oder gar nicht und waren daher bisher nicht im Fokus des öffentlichen Interesses. Nachfolgend möchten wir einen Beitrag zur Versachlichung leisten und die wesentlichen Mechanismen inkl. einer kurzen Erläuterung darstellen. 2. Marktmechanismen der Stromversorgung Tageszeitliche Verbrauchsschwankungen (marginaler Einfluss auf Strommix): Tageszeitliche Abweichungen entstehen im ¼-Stundenrhythmus durch das individuelle Verbrauchsverhalten der Kunden und werden durch sogenannte Ausgleichsenergie gedeckt. Im Falle eines Mehrbedarfs der Kunden erfolgt ein Bezug undefinierter Herkunft aus dem Markt für Ausgleichsenergie, bei einem Minderbedarf der Kunden erfolgt im Falle von LichtBlick eine Abgabe von regenerativem Strom in den Ausgleichsenergiemarkt. Ausgleichsenergie aus regenerativen Quellen wird derzeit nicht im Markt angeboten. Schwankungen des Jahresstrombedarfs von Haushalten und fehlende Kenntnis der Verbrauchshistorie von Neukunden (marginaler Einfluss auf Strommix): Die Schwankungen des Jahresstrombedarfs von Haushalten sowie die fehlende Kenntnis der Verbrauchshistorie der Neukunden, werden über finanzielle Ausgleichszahlungen an die Netzbetreiber ausgeglichen (sogenannte Mehr- und Mindermengen). Physikalisch werden diese Mengen durch die Netzbetreiber bereitgestellt. Dabei handelt es sich immer um Strom undefinierter Herkunft, Grünstromangebote gibt es derzeit von keinem Netzbetreiber. Minütliche Verbrauchsschwankungen (marginaler Einfluss auf Strommix): Der minütliche Ausgleich von Verbrauchsschwankungen erfolgt zur Erhaltung der Netzstabilität zwingend und automatisch durch den Betreiber der Übertragungsnetze. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Regelenergie undefinierter Herkunft. Regelenergie aus regenerativen Quellen wird derzeit im Markt nicht angeboten. Leitungsverluste im Stromnetz (marginaler Einfluss auf Strommix): Die bei der Stromversorgung auftretenden Netzverluste werden gesetzlich vorgeschrieben durch die Netzbetreiber ebenfalls in nicht regenerativer Qualität ausgeglichen. Die Kompensation von Leitungsverlusten durch regenerativen Strom bietet derzeit kein Netzbetreiber an. Preisabsicherungsinstrumente (kein Einfluss auf Strommix): Neben dem physikalischen Einkauf zur Deckung des prognostizierbaren Strombedarfs der Kunden existieren eine Reihe von Möglichkeiten, den Strompreis für den Endkunden längerfristig abzusichern. Dazu gehören insbesondere Optionen und Termingeschäfte, die auf finanzieller oder physikalischer Basis abgeschlossen werden können, und derivative Produkte zu Commodities (z. B. Primärenergieträger). Diese Instrumente werden nicht zur Versorgung der Kunden eingesetzt und haben somit keinen Einfluss auf den Strommix. Grundlage dieser Geschäfte bzw. Derivate sind Strom undefinierter Herkunft und am Finanzmarkt zugängliche Produkte, einen Markt für Preisabsicherungsgeschäfte auf der Basis von regenerativen Energien existiert nicht. Bei LichtBlick beträgt der Fremdbezug über alle hier beschriebenen Marktmechanismen derzeit 0,5 Prozent bezogen auf das gesamte Bezugsportfolio (ohne Berücksichtigung der Leitungsverluste, da von LichtBlick nicht kalkulierbar). Die verbleibenden 99,5 Prozent entfallen auf den unter 1. erläuterten aktiven Einkauf von LichtBlick in ausschließlich regenerativer Qualität. Der im Zuge der Diskussion thematisierte Handel von LichtBlick am Spotmarkt stellt in diesem Kontext keine zusätzliche Beschaffungsquelle dar. Er ist lediglich ein Substitut für sonst über den Ausgleichsenergiemarkt in gleicher Menge und in gleicher, grauer Qualität bezogener Energie. Der Handel am Spotmarkt führt somit lediglich zu einer Minimierung der finanziellen Risiken, die aus dem Bezug und der Lieferung dieser nicht vermeidbaren Ausgleichsenergiemengen resultieren. Diesen Fremdbezug wird LichtBlick zukünftig aber durch eine gezielte Überspeisung in eine regenerative Lieferung in die Spot- und Ausgleichsenergiemärkte umstellen, so dass dann auch dieser 0,5 prozentige Fremdbezug mengengleich regenerativ geliefert und ausgeglichen ist. 3. Gründe für den Wechsel zu LichtBlick Die in regenerativer Qualität gesicherten Energie (Wasser- und Biomassestrom) werden zur zeitgleichen Versorgung der Kunden in die jeweiligen Netze eingespeist (.Strom-See.). Die aktiv in .grüner. Qualität beschafften Elektronen kommen nicht in den Steckdosen der Kunden an. Die Mengen erhöhen die regenerative Qualität im .Stromsee.. Nur durch den Bau eigener Leitungen vom Kraftwerk zum Kunden könnte sichergestellt werden, dass die beschafften .grünen. Elektronen auch physikalisch beim Kunden ankämen. Jeder Wechsel eines Kunden zu einem Ökostromanbieter ist eine energiepolitische Entscheidung und ein aktives Bekenntnis zu den regenerativen Energien und zur Energiewende. Daran ändert auch systembedingt unvermeidbare und in nur geringfügigem Anteil in den Produkten enthaltene .graue. Energie nichts. Durch die Zusage von LichtBlick, selbst aktiv in die Energiewende zu investieren, ist ein Zubau an umweltfreundlichen Kraftwerken sicher gestellt. Dieser Zubau verdrängt unmittelbar konventionelle Kraftwerkskapazität und ist ein Beitrag, mittelfristig auch die Ausgleichs- und Regelenergiemärkte regenerativ zu gestalten. Der Ökostrommarkt soll nicht gesetzliche Instrumente wie beispielsweise das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) ersetzen, sondern ergänzen. Erst die Liberalisierung der Märkte eröffnet neuen Anbietern diese Möglichkeit. Jeder Wechsel eines Kunden zu einem neuen Anbieter stärkt den Wettbewerb und trägt dazu bei, verkrustete Strukturen des Marktes aufzubrechen. Rückfragen bitte an:
Gero Lücking, Leiter Unternehmenskommunikation
Der TÜV erklärt aus Anlass der aktuellen Diskussion und als Zertifizierer von LichtBlick Folgendes: Es ist richtig, dass die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG der Firma LichtBlick per Zertifikat den Einkauf von grünem Strom zur Abdeckung des Strombedarfs ihrer Kunden bestätigt hat. Hauptkriterium für die Zertifizierung ist der Nachweis, dass der realistisch prognostizierte Strombedarf auf Kundenseite durch den entsprechenden Einkauf von .grünem Strom. aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen vollständig abgedeckt wird. Für nicht vorhersehbare Überschreitungen der geplanten Stromliefermengen ist es eine branchenübliche Praxis,
die Abdeckung des sich tatsächlich einstellenden Bedarfs auf Kundenseite gegebenenfalls auch durch Zukauf
von Strom sicherzustellen, der nicht auf regenerativer Basis erzeugt worden ist. Diese Praxis wird von unserer
Seite toleriert, um auch von unserer Seite Kunden und Anbietern faire Preise für .grünen Strom. zu
ermöglichen.
|
|
|
| © 2008 by digital soul |